BESCHLUSS - GIS - Organisation und Führung: Bestellung eines verantwortlichen Funktionärs

Mit diesem Dokument wurde der verantwortliche Funktionär für die Organisation und Führung der Gemeindeimmobiliensteuer ernannt.

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Veröffentlichungsdatum

03.09.2024

Beschreibung

Gemäß L.G. Nr. 2 vom 23.04.2014, Art. 2, Abs. 4, muss der Gemeindeausschuss mit eigenem Beschluss einen Beamten oder eine Beamtin, dem oder der die Aufgaben und Befugnisse für alle mit der Steuer zusammenhängenden Organisations- und Verwaltungstätigkeiten übertragen werden, ernennen. Er oder sie unterzeichnet die Anforderungsschreiben, die Bescheide und die Maßnahmen und ordnet die Rückzahlungen an.

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Veröffentlichungsdatum

03.09.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 17:55 Uhr