Nachfolgende Verwaltungsmaßnahmen werden fallweise vom Bürgermeister, vom Gemeindeausschuss, vom Gemeinderat oder von der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten behandelt:
- Bauleitplan bzw. Gemeindeplan für Raum und Landschaft
- Landschaftsplan
- Durchführungspläne
- Wiedergewinnungsplan
- Bauvergehen bzw. Überwachung und Aufsicht der Bautätigkeit
- Baugenehmigungen (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE
- Zertifizierte Meldungen des Tätigkeitsbeginnes (ZeMeT) (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
- Beeidigte Baubeginnmitteilungen (BBM) (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
- Landschaftsrechtliche Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde oder des Landes (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
- Ermächtigungen für geringfügige landschaftliche Eingriffe (sog. Bagatelleingriffe)
- Zertifizierte Meldungen der Bezugsfertigkeit (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
- Berechnung der Eingriffsgebühr (Baukostenabgabe und Erschließungsbeitrag)
- Flächenwidmungsbescheinigungen
- Geförderter Baugrund
- Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen
- Berichterstattung und Schriftführung in der Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)
- Berichterstattung und Schriftführung in der Gemeindekommission für Landschaft / Sektion Bauwesen
- Grundbuch und Kataster