Der Bibliotheksrat ist, so wie der Vorsitzende des Bibliotheksrates, ein von der Satzung der Öffentlichen Bibliothek vorgesehenes Organ der Bibliothek. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Auf jeden Fall gehören ihm folgende Mitglieder aus dem Einzugsgebiet der Bibliothek an: 3 Vertreter der Gemeinde, je ein Vertreter der Schule für jede bestehende Schulstufe, den der Träger aus den von den entsprechenden Schulräten der Schulsprengel und -anstalten vorgeschlagenen Personen auswählt. Der Bürgermeister oder eine von ihm bevollmächtigte Person gehört dem Rat kraft Amtes an.
Mitglieder des Bibliotheksrates kraft Amtes sind der Bibliotheksleiter sowie die Leiter allfälliger Zweigstellen und Leihstellen: sie haben beratende Stimme.
Der Bibliotheksrat ist im Auftrag des Trägers (Gemeinde Schluderns) für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig. Im einzelnen sind seine Aufgaben:
- Wahl des Vorsitzenden;
- Erstellung von Jahresprogramm, Kostenvoranschlag und Rechenschaftsbericht und deren Vorlage an den Träger;
- Vorschlag an den Träger betreffend die Errichtung oder die Auflösung von Zweig- und Leihstellen;
- Vorschlag an den Träger betreffend die Benutzerordnung;
- Festlegung der Öffnungszeiten;
- Festlegung der Richtlinien für die Auswahl von Büchern und anderen Medien und Vorschlag des Ankaufsplanes;
- Erstellung des Tätigkeitsprogramms der Bibliothek und Anregung von bibliotheksspezifischen kulturellen Veranstaltungen;
- Allgemeine Überwachung des Bibliotheksbetriebes im Auftrag des Trägers;
- Anträge an den Träger über die Aufnahme von Personal, soweit durch die genehmigten Finanzierungspläne zulässig.