Für die Berechnung der Vermögensgebühr für die Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen, welche die dauerhaften und zeitweiligen Besetzungen von öffentlichem Grund, sowie die Aussendung von Werbung im Gemeindegebiet regelt, gibt es verschiedene Zonen und Kategorien. Für die Festlegung der entsprechenden Tarife fasst der Gemeindeausschuss einen Beschluss.