Mit Art. 13 des Dekretes „salva-Italia“ n. 201/2011, umgewandelt in Gesetz Nr. 214/2011 wurde mit Wirkung 01.01.2012 die Gemeindeimmobiliensteuer (ICI) durch die neue Gemeindesteuer auf Immobilien (IMU) ersetzt.
Ab 2012 gelten die in diesen Dokument festgelegten Werte für Baugrundstücke für die Berechnung der Gemeindeimmobiliensteuer.