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Mit diesem Beschluss wurden die Gebühren für die Bewirtschaftung der Hausabfälle für das Jahr 2025 festgelegt.
28.08.2024
Der Gemeinderat beschließt jährlich die Gebühren für die Bewirtschaftung der Hausabfälle. Der Tarif besteht aus einem variablen Teil (mengenabhängig) und einem fixen Teil (Grundgebühr und Mindestentleerungen pro Person). Seit dem Jahr 2024 müssen die Gemeinden die Bestimmungen der staatlichen Behörde ARERA einhalten. Die Berechnung des Tarifs beruht auf den sogenannten Finanz- und Wirtschaftsplan PEF.
Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:53 Uhr