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Sonderermäßigung für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
28.08.2024
1 Minute
Bild von Hans / Pixabay
Pixabay
Gemäß Art. 17 "Sonderermäßigungen" der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle können folgende Sonderermäßigungen gewährt werden:
a) Außerhalb der obligatorischen Sammelzone (Berghöfe) ist der Benutzer:innen verpflichtet die Abfälle an die nächstgelegene Sammelstelle anzuliefern, wobei eine Gebührenermäßigung von 50% auf den mengenabhängigen Tarif gewährt wird.
b) den Familien mit Kindern wird für jedes Kind bis zum 2. Geburtstag eine unentgeltliche Abfallmenge von insgesamt 600 Abfalllitern pro Kind im Jahr gewährt (= 5 Entleerungen zu 120 Liter).
c) Wohneinheiten, in denen Pflegefälle untergebracht sind mit nachgewiesenem höheren Müllaufkommen (z.B. Windeln) wird eine unentgeltliche Abfallmenge von insgesamt 600 Abfalllitern pro Pflegefall im Jahr gewährt. Für diesen Tatbestand ist es notwendig, die entsprechende Ersatzerklärung einzureichen.
Müllgebühr - Ansuchen für die Reduzierung für Haushalte mit Pflegefall
VERORDNUNG - Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
Zuletzt aktualisiert: 29.08.2024, 15:04 Uhr