Vermögensgebühr für die Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen

Die Vermögensgebühr für die Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen regelt die dauerhaften und zeitweiligen Besetzungen von öffentlichem Grund, sowie die Aussendung von Werbung im Gemeindegebiet.

Veröffentlichungsdatum:

07.07.2025

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Ab dem Jahr 2021 wurde die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen (canone patrimoniale di concessione, autorizzazione o esposizione pubblicitaria) eingeführt.

Gegenstand der Gebühr ist:

  1. die Besetzung, auch widerrechtlich, der Flächen, die zum öffentlichen Domänegut oder dem unveräußerlichen Vermögen der Gemeinden gehören, sowie des Raumes oberhalb und unterhalb des öffentlichen Grundes,
  2. die Aussendung, auch widerrechtlich, von Werbebotschaften, mittels Werbeanlagen, die auf Flächen, die zum Domänengut oder zum unveräußerlichen Vermögen der Gemeinden gehören, oder auf privaten Gütern installiert sind, sofern sie von öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten des Gemeindegebietes einsehbar sind, oder im Außenbereich von öffentlich oder privat genutzten Fahrzeugen angebracht sind,

Die Gebühr wird auf alle Besetzungen jeglicher Natur, mit und ohne Bauwerke und auch ohne Titel, auf “öffentlichem Grund” und “öffentliche Räume und Flächen“ angewandt. Zum Zwecke der Anwendung der gegenständlichen Verordnung sind als öffentlicher Grund und öffentliche Räume und Flächen die Orte und Gründe zum öffentlichen Gebrauch, die dem Domänengut und dem unveräußerlichen Vermögen der Gemeinde angehören und zwar die Straßen, die Plätze, die Alleen, die Lauben, die Parks, die Gärten usw., sowie der darunter (Untergrund) und darüber liegende Raum (oberirdischer Raum) und die Flächen im privaten Eigentum, auf denen die Dienstbarkeit des öffentlichen Durchganges in den gesetzlichen Formen bestellt ist, zu verstehen.

Wer öffentliche Flächen und Räume, wie sie in der gegenständlichen Verordnung definiert sind, besetzen will, muss zuvor beim zuständigen Gemeindeamt die Ausstellung der Konzession für die dauerhaften Besetzungen und der Ermächtigung für die zeitweiligen Besetzungen beantragen und erhalten. Dazu muss das entsprechende Formular frühzeitig eingereicht werden.


Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen (Besetzung öffentlichen Grundes ohne Werbemaßnahmen)
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Gebühr sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.

Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Südpla GmbH (Tel. +39 0473 247 118 , Adresse: Meran, Sinich - Kravoglstraße 2, E-Mail-Adresse: info@sudpla.it, Homepage: www.sudpla.it).

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:57 Uhr

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