VERORDNUNG - Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

In der Gemeinde Schluderns wird die Abfallbewirtschaftungsgebühr nach Maßgabe des Artikel 33 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, N r. 4 und nachfolgende Änderungen, des Dekretes des Landeshauptmanns vom 24. Juni 2013, Nr. 17 und nachfolgende Änderungen sowie gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eingeführt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

07.02.2018

Beschreibung

Die Gemeinde Schluderns bietet für die Entsorgung der Hausabfälle und der gleichartigen nicht gefährlichen Sonderabfälle auf dem Gemeindegebiet von Schluderns einen Dienst an. Jeder Bürger/jeder Bürgerinnen, die diesen Dienst in Anspruch nimmt, muss dafür eine Gebühr entrichten.  Die Gebühr ist auf den Zeitraum eines Jahres bezogen und wird aufgrund der genau erfassten Qualität und effektiv produzierten Quantität des Mülls sowie aufgrund der Bewirtschaftungskosten desselben berechnet. In dieser Verordnung wird die Zusammensetzung der Gebühr, der Gebührenpflichtige, die Gebührenbefreiungen und die Einhebung der Gebühr festgesetzt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.02.2018

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 11:50 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.