BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Mittwoch, 26. März 2025 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Amtstafel SUAP Transparente Verwaltung Termin vereinbaren Fundinfo Kartografie Gesundheit und Soziales Wertstoffhof Pfarrblatt
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 43 vom 28.12.2022 wurde die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer...
31.12.2022
2 Minuten
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 43 vom 28.12.2022 wurde die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer genehmigt und mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 26.04.2023 wurde diese zum ersten Mal und mit Ratsbeschluss Nr. 4 vom 28.01.2025 zum zweiten Mal abgeändert.
Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) Verordnung
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 28.01.2025 wurden folgende Freibeträge und Hebesätze ab dem Jahr 2025 festgesetzt:
a) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Art. 1, Absatz 1, Buchst. a) der GIS-Verordnung (kostenlose Nutzungsleihe):
Steuersatz: 0,40 % (min. 0,26 %);
b) für die Gebäude gemäß Art. 9, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3:
Steuersatz: 0,47 % (größer als oder gleich 0,1 % und kleiner als 0,56%);
c) für nicht zur Verfügung stehende Immobilien gemäß Art. 1, Absatz 1, Buchstabe b) der GIS-Verordnung (Wohnsitz und registrierter Mietvertrag):Steuersatz: 0,75 %;
d) Für die "Urlaub auf dem Bauernhof"-Betriebe, welche sich in strukturschwachen Gebieten gemäß Beschluss der Landesregierung von 10. Oktober 2023, Nr. 887, Anhang B), in geltender Fassung, befinden:Steuersatz: 0,30 %
Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 183 vom 07.07.2014 wurde der Gemeindesekretär Dr. Christian Messmer als verantwortlicher Funktionär ernannt.
BESCHLUSS - GIS - Organisation und Führung: Bestellung eines verantwortlichen Funktionärs
Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 324 vom 26.11.2012 wurde der Handelswert für Baugrundstücke mit Wirkung ab 01.01.2012 neu genehmigt.
Handelswert für Baugrundstücke GIS - ab Jahr 2012
Weitere Informationen finden Sie auf dem Südtiroler Bürgernetz.
Zuletzt aktualisiert: 04.02.2025, 09:13 Uhr