Einsprüche gegen die Beschlüsse - Verordnung

Diese Verordnung regelt die Modalitäten, Fristen und Verfahren für die Beantwortung der Einsprüche gegen Beschlüsse durch den Gemeindeausschuss.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

25.06.2007

Beschreibung

Die Interessierten können gegen sämtliche Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses Einspruch beim Gemeindeausschuss erheben. Jeder Einspruch kann nur einen einzigen Beschluss betreffen. Der Einspruch gegen einen Beschluss muss schriftlich abgefasst, vom Interessierten unterzeichnet und innerhalb des Zeitraumes der Veröffentlichung des Beschlusses an der Gemeindeamtstafel in der Gemeinde eingereicht und protokolliert werden. 

Die Verfahrensvorschriften und die Beantwortungsmodalitäten wurden in der Verordnung festgelegt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.06.2007

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 15:33 Uhr