Das Recht zur Führung des Gemeindewappens, verliehen mit Dekret des Präsidenten des Regionalausschusses Nr. 178 vom 10.08.1967, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 39 am 12.09.1967, („Schild gespalten von Silber und Rot, rechts ein schwarzes, mit blauen Martermessern versehenes, gebrochenes halbes Rad mit dem Radstock nach innen gerichtet links ein goldener Getreideschober“) steht allen Ämtern, Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen der Gemeinde zu.
Allen Körperschaften und Vereinigungen an denen die Gemeinde in irgendeiner Form beteiligt ist, steht das Recht auf Verwendung des Gemeindewappens zu, sofern dies vom Gemeindeausschuss nicht ausdrücklich untersagt wird.
Andere Körperschaften und Vereinigungen dürfen das Gemeindewappen nur nach vorheriger Genehmigung, z.B. auf Drucksachen oder Gegenständen, verwenden.