Bildungsausschuss - Verordnung betreffend die Finanzierung

Die vorliegende Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung der Finanzierung an den auf dem Gemeindegebiet tätigen Bildungsausschuss.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

10.04.2019

Beschreibung

Die Gemeinde erhält vom Land jährlich die sogenannte Landesfinanzierung, welche sich aus der von der Landesregierung festgelegten Finanzierungsquote pro Einwohner, multipliziert um die Einwohnerzahl des Einzugsgebietes des Bildungsausschusses zum 31. Dezember des vorletzten Jahres, ergibt. Das Einzugsgebiet geht aus der Satzung des Bildungsausschusses hervor, in der festgelegt ist, für welche Fraktionen und Sprachgruppen dieser zuständig ist. Die Gemeinde ergänzt diese Landesfinanzierung im Sinne der Abmachungen laut Finanzvereinbarung. Diese Finanzmittel werden, in der Folge, von Seiten der Gemeinde dem Bildungsausschuss zur Verfügung gestellt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.04.2019

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:51 Uhr