Abstände von Obstanlagen und Umzäunungen zu den gemeindeeigenen Straßen - Verordnung

Diese Verordnung regelt die Abstände von Obstanlagen und Umzäunungen zu den gemeindeeigenen Straßen in der Gemeinde Schluderns

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Veröffentlichungsdatum

02.07.2013

Beschreibung

Diese Verordnung legt den Anwendungsbereich, die Berechnung der Abstände zu gemeindeeigenen Straßen und Flächen in der Gemeinde Schluderns fest. Außerdem werden folgende Vorschriften festgehalten:

  • Vorschriften für das Errichten von Verankerungen in der Nähe von Stütz- und/oder Schutzvorrichtungen und Gräben und für das Errichten von anderen Bauelementen der landwirtschaftlichen Anlage jeglicher Art
  • Vorschriften für die Errichtung oder Wiedererrichtung von Mauern, Stützbauwerken und Umzäunungen von Seiten von Privaten entlang der landwirtschaftlichen Straßen und der gemeindeeigenen Flächen
  • Vorschriften zur Erneuerung von Obstanlagen, welche bereits mit Stützsäulen, Verankerungen, Hagelschutznetzen und anderen Bauelementen der landwirtschaftlichen Anlage ausgestattet sind 

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Veröffentlichungsdatum

02.07.2013

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 15:22 Uhr

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Rechtsakt

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