Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 56 vom 17.02.2025 wurden folgende Gebühren für die Benutzung des Gemeindesaales festgelegt.
Gebühren für die Benutzung
Örtliche Schludernser Vereine und Verbände
- Abhaltung einer öffentlichen Veranstaltung ohne kommerziellen Charakter: Unentgeltlich
- Abhaltung einer nicht öffentlichen Veranstaltung ohne kommerziellen Charakter: Unentgeltlich
- Abhaltung einer öffentlichen Veranstaltung mit kommerziellen Charakter: außerhalb der Heizperiode: 25 € pro Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit
Nicht örtliche Verbände
- Abhaltung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung: außerhalb der Heizperiode: 25 € pro Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit
Nicht örtliche Vereine
- Es obliegt dem Gemeindeausschuss das Ansuchen stattzugeben
- Abhaltung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung: Außerhalb der Heizperiode: 25 € pro Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit
Privatpersonen mit Wohnsitz in Schluderns
- Abhaltung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung: außerhalb der Heizperiode: 25 € pro Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit
Sozialgenossenschaften
Es obliegt dem Gemeindeausschuss dem Ansuchen stattzugeben. Die Gebühr für die Benutzung des Gemeindesaales werden vom Gemeindeausschuss festgelegt.
AUFLAGEN
Musik
Akustikverstärker sind verboten, außer es liegt eine Genehmigung des Bürgermeisters vor.
Die Lautstärke der Musik darf die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreiten, um einen
Lärmbelästigung zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr tritt die allgemeine Nachtruhe in Kraft und die Musik
muss abgeschaltet werden.
Alkoholausschank
Die Verabreichung von alkoholischen Getränken an Jugendlichen unter 18 Jahren ist verboten
(Strafgesetzbuch Art. 689)
Müllentsorgung
Die Anlagen sind sauber zu hinterlassen. Der Müll muss auf Kosten der Veranstalter entsorgt
werden. Die Räumlichkeiten müssen ordentlich und sauber hinterlassen werden.
Zeitraum der Veranstaltung
22:00 Uhr: Ende der Musik
23:00 Uhr: Ende der Veranstaltung und Beginn der Aufräumarbeiten
Abweichungen unterliegen einer Genehmigung des Bürgermeister
Für die Zuweisung des Raumes ist das beiliegende Ansuchen zu verwenden.