Ansuchen für die Benutzung des Gemeindesaales

Der Gemeindesaales kann für die Abhaltung von kleinen Veranstaltungen angemietet werden. Er bietet Platz für max. 70 Personen und verfügt über einen Beamer.

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Veröffentlichungsdatum

20.02.2025

Beschreibung

Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 56 vom 17.02.2025 wurden folgende Gebühren für die Benutzung des Gemeindesaales festgelegt.

Gebühren für die Benutzung

Örtliche Schludernser Vereine und Verbände

  • Abhaltung einer öffentlichen Veranstaltung ohne kommerziellen Charakter: Unentgeltlich
  • Abhaltung einer nicht öffentlichen Veranstaltung ohne kommerziellen Charakter: Unentgeltlich
  • Abhaltung einer öffentlichen Veranstaltung mit kommerziellen Charakter: außerhalb der Heizperiode: 25 € pro Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit

Nicht örtliche Verbände

  • Abhaltung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung: außerhalb der Heizperiode: 25 € pro  Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit

Nicht örtliche Vereine

  • Es obliegt dem Gemeindeausschuss das Ansuchen stattzugeben
  • Abhaltung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung: Außerhalb der Heizperiode: 25 € pro Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit

Privatpersonen mit Wohnsitz in Schluderns

  • Abhaltung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung: außerhalb der Heizperiode: 25 € pro Einheit und innerhalb der Heizperiode: 50 € pro Einheit

Sozialgenossenschaften

Es obliegt dem Gemeindeausschuss dem Ansuchen stattzugeben. Die Gebühr für die Benutzung des Gemeindesaales werden vom Gemeindeausschuss festgelegt.

AUFLAGEN

Musik

Akustikverstärker sind verboten, außer es liegt eine Genehmigung des Bürgermeisters vor.

Die Lautstärke der Musik darf die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreiten, um einen

Lärmbelästigung zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr tritt die allgemeine Nachtruhe in Kraft und die Musik

muss abgeschaltet werden.


Alkoholausschank

Die Verabreichung von alkoholischen Getränken an Jugendlichen unter 18 Jahren ist verboten

(Strafgesetzbuch Art. 689)


Müllentsorgung

Die Anlagen sind sauber zu hinterlassen. Der Müll muss auf Kosten der Veranstalter entsorgt

werden. Die Räumlichkeiten müssen ordentlich und sauber hinterlassen werden.


Zeitraum der Veranstaltung

22:00 Uhr: Ende der Musik

23:00 Uhr: Ende der Veranstaltung und Beginn der Aufräumarbeiten

Abweichungen unterliegen einer Genehmigung des Bürgermeister


Für die Zuweisung des Raumes ist das beiliegende Ansuchen zu verwenden.

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Dateiformat

application/pdf

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.02.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 16:01 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

 Pfarrblatt der Pfarrei St. Katharina Schluderns