Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung

Dieser Antrag betrifft die Löschung der Bindung des konventionierten Wohnbaus gemäß Art. 79-bis des Landesraumordnungsbesetzes 13/1997 bzw. der Bindung Wohnung für Ansässige gemäßt Art. 39 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft 9/2018

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Veröffentlichungsdatum

30.07.2025

Beschreibung

Im Rahmen der Bestimmungen des Artikels 79-bis des Landesraumordnungsbesetzes 13/1997 und des Art. 39 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft 9/2018 haben die Bürger die Möglichkeit, die Löschung der entsprechenden Bindung zu beantragen

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Veröffentlichungsdatum

30.07.2025

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Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 10:18 Uhr

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