Mitteilung Bauende LG 9/2018

Bei Abschluss jeder gemeldeten Baumaßnahme, eingereicht als BBM, ZeMeT, Antrag auf Baugenehmigung oder Antrag auf landschaftsrechtliche Genehmigung (einschließlich Bagatelleingriffe) meldet der Bauherr oder, falls vorgesehen, der Bauleiter die Beendigung der Bauarbeiten schriftlich der Gemeinde mittels diesem Formular

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Beschreibung

Außer in den Fällen, in denen die Bezugsfertigkeitsmeldung – sie gilt auch als Mitteilung über die Beendigung der Bauarbeiten – vorgeschrieben ist, muss in Bezug auf die BBM, die ZeMeT, die Baugenehmigung und die landschaftsrechtliche Genehmigung (einschließlich die Bagatelleingriffe) die Beendigung der Bauarbeiten vom Bauherrn oder, falls vorgesehen, vom Bauleiter schriftlich der Gemeinde mitgeteilt werden, wobei die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und deren Übereinstimmung mit den genehmigten Arbeiten zu bestätigen ist

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Veröffentlichungsdatum

17.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 16:20 Uhr

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