Volksbefragungen - Verordnung

Gemäß Artikel 38 der Satzung der Gemeinde Schluderns ist die Volksbefragung eine vorgesehene Form der Bürgerbeteiligung mit beschließendem und abschaffendem Charakter.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

01.01.2014

Beschreibung

Gemäß Artikel 38 der Satzung der Gemeinde Schluderns ist die Volksbefragung eine vorgesehene Form der Bürgerbeteiligung. In welchen Fällen eine Volksbefragung auf Gemeindeebene durchgeführt wird und auf welche Bereiche sie sich beziehen kann, ist genau festgelegt. Auch der Ablauf, die Fristen, die Werbung, die zulässigen Wähler, die Abstimmung und Auszählung werden genau festgelegt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.01.2014

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 09:02 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

 Pfarrblatt der Pfarrei St. Katharina Schluderns