Zustelldienst - Verordnung

Dieese Verordnung regelt in Anwendung des Artikels 6 des Regionalgesetzes vom 03.05.2018, Nr. 2 die Zustellung der Rechtsakten der Gemeinde Schluderns, oder, auf Anfrage der interessierten Berechtigten, anderer Rechtsakten.

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2019

Beschreibung

Die Zustellung ist ein Verwaltungsakt, mit welchem die im Sinne der vorliegenden Verordnung befähigten Personen dem Empfänger einen Rechtsakt nach den besonderen Vorgaben der Zivilprozessordnung oder nach den Bestimmungen anderer Sachbereiche zur Kenntnis bringen und bei dessen Aushändigung einen Zustellbericht in zweifacher Originalausfertigung verfassen, der die erfolgte Zustellung belegt. Wie der Dienst verwaltet wird, wer zur Zustellung ermächtigt ist und wie die Zustellung erfolgen muss, wird in dieser Verordnung geregelt.

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2019

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 14:12 Uhr

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