Organe

Informationen über Gemeindeausschuss und Gemeinderat.

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Bürgermeister

Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung; er vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, er überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.

Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss ist jenes Organ der Gemeinde, welche sämtliche Verwaltungsakte ausführt, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde.