Ansuchen um Erlaubnis zur Abhaltung einer öffentlichen Veranstaltung

Um eine öffentliche Veranstaltung abzuhalten, muss um die Bewilligung im Sinne des L.G. 13.05.1992, Nr. 13 und Dekret des Landeshauptmannes vom 27. Januar 2017, Nr. 1, bei der jeweiligen Gemeinde angesucht werden. 

Kategorien

Beschreibung

Um eine rechtzeitige Ausstellung der Bewilligung garantieren zu können, muss das beiliegende Gesuch mindestens 30 Tage vor Datum der Veranstaltung der Gemeinde vorgelegt werden. 

Es wird angeraten, in den Leitfaden für den Sicherheitsbericht und die beizulegenden Unterlagen zum Erhalt der Bewilligung für öffentliche Vorführungen und Unterhaltungen, verfasst von der Agentur für Bevölkerungsschutz – Amt für Brandverhütung der Autonomen Provinz Bozen, Einsicht zu nehmen.

Dieser Leitfaden enthält hilfreiche Informationen für die Ausarbeitung und Erstellung der Dokumente, die zum Nachweis der Beachtung der geltenden Gesetzesbestimmungen vorgelegt werden muss.

Der Leitfaden ist hier abrufbar: Leitfaden für den Sicherheitsbericht

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.04.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 17:15 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

 Pfarrblatt der Pfarrei St. Katharina Schluderns