Verordnung zur Regelung der Verträge

Bei der Abwicklung der Tätigkeit der Gemeinde Schluderns ist es notwendig, Verträge abzuschließen. Mit der beiliegenden Verordnung wird festgelegt, in welcher Form diese Verträge abzuschließen sind.

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Veröffentlichungsdatum

03.12.2013

Beschreibung

Die Durchführung von öffentlichen Bauaufträgen, der Erwerb von Waren und Dienstleistungen und die Veräußerung von Vermögensgütern der Gemeinde Schluderns wird durch den Abschluss eines Vertrages durchgeführt. Die Form des Vertrages und die Bedingungen des Vertragsabschlusses werden in der beiliegenden Verordnung geregelt.

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Veröffentlichungsdatum

03.12.2013

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 11:26 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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