Die Verordnung über die Videoüberwachung gewährleistet die Wahrung der Rechte, der Grundfreiheiten sowie der Würde natürlicher Personen, insbesondere ihrer Privatsphäre und Identität, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die von der Gemeinde Schluderns mittels Betriebes einer Videoüberwachungsanlage erhoben werden.