Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss ist jenes Organ der Gemeinde, welche sämtliche Verwaltungsakte ausführt, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.

Kategorien

Beschreibung

Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus 3 Referenten.

Die Wahl des Gemeindeausschusses durch den Gemeinderat erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und in offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang. 

In den Gemeindeausschuss können auch Bürger gewählt werden, die nicht dem Gemeinderat angehören.  Ihre Anzahl darf die Hälfte der Ausschussmitglieder und jedenfalls die Hälfte der einer jeden Sprachgruppe zustehenden Sitze im Ausschuss nicht übersteigen. Sie müssen die Voraussetzungen der Vereinbarkeit und der Wählbarkeit zum Ratsmitglied und zum Referenten erfüllen.

Der Gemeindeausschuss wird vom Bürgermeister einberufen. 

Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.

Der Ausschuss führt zudem sämtliche Akte und Maßnahmen mit verwaltungstechnischem Charakter aus, einschließlich jener, welche die Gemeinde gegenüber Außenstehenden verpflichtet, und ist befugt dieselben dem Bürgermeister, einem Referenten, dem Gemeindesekretär oder an die Beamten der mittleren Führungsebene zu übertragen.

Art der Organisation

Organe

Adresse

RATHAUSPLATZ 1, 39020 SCHLUDERNS

Verantwortlich

Dr. Heiko Hauser

Bürgermeister

Christian Messmer

Schriftführer

Referent/innen

Sonja Abart

Referentin und stellvertretende Bürgermeisterin

Kurt Klotz

Referent

Karl Ruepp

Referent

Dr. Heiko Hauser

Bürgermeister

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 14:50 Uhr